Karlsruher Institut für

Wirschaftforschung

KIWIFO

Ludwig Erhard und „Wohlstand für Alle“

Orientierung findet das KIWIFO an der These des „Vaters des Wirtschafts-

wunders” Ludwig Erhard. Er schrieb 1957 zu Beginn seines Buchs „Wohl-

stand für Alle“ (8. Aufl. 1964, S. 7):

„… So wollte ich jeden Zweifel beseitigt wissen, daß ich die Verwirkli- chung einer Wirtschaftsverfassung anstrebe, die immer weitere und breitere Schichten unseres Volkes zu Wohlstand zu führen vermag. Am Ausgangspunkt stand da der Wunsch, über eine breitgeschichtete Massenkaufkraft die alte konservative soziale Struktur endgültig zu überwinden. Diese überkommene Hierarchie war auf der einen Seite durch eine dünne Oberschicht, welche sich jeden Konsum leisten konnte, wie anderer- seits durch eine quantitativ sehr breite Unterschicht mit unzureichender Kaufkraft gekennzeichnet. Die Neugestaltung unserer Wirtschaftsordnung musste also die Voraussetzungen dafür schaffen, daß dieser einer fortschritt- lichen Entwicklung entgegenstehende Zustand und damit zugleich auch endlich das Ressentiment zwischen »arm« und »reich« überwunden werden konnten. Ich habe keinerlei Anlaß, weder die materielle noch die sittliche Grundlage meiner Bemühungen mittlerweile zu verleugnen. Sie bestimmt heute wie damals mein Denken und Handeln.“ Das Ressentiment zwischen Arm und Reich zu überwinden ― die gegenteilige Entwicklung bestimmt bekanntlich die Gegenwart ― bestimmt auch das Denken und Handeln des Karlsruher Instituts für Wirtschaftsforschung ― KIWIFO. Es fühlt sich also Ludwig Erhard in besonderer Weise verpflichtet. An anderer Stelle schrieb Erhard (aaO. S. 9): „Die Gefahr einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs droht sozusagen ständig und von den verschiedensten Seiten her. Es ist darum eine der wichtigsten Aufgaben des auf einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung beruhenden Staates, die Erhaltung des freien Wettbewerbs sicherzustellen. Es bedeutet wirklich keine Übertreibung, wenn ich behaupte, daß ein auf Verbot gegründetes Kartellgesetz als das unent- behrliche »wirtschaftliche Grundgesetz« zu gelten hat. Versagt der Staat auf diesem Felde, dann ist es auch bald um die »Soziale Marktwirtschaft« geschehen. Dieses hier verkündete Prinzip zwingt dazu, keinem Staatsbürger die Macht einzuräumen, die individuelle Frei- heit unterdrücken oder sie namens einer falsch verstandenen Freiheit einschränken zu dürfen.“ (aaO. S. 136 f.): „Wir werden ― das ist meine feste Überzeugung ― nur so lange eine freie Unternehmungswirtschaft haben, als wir von Staats wegen über die Freiheit wachen. Wenn man im unternehmerischen Lager allenthalben geglaubt hat, sich darüber beschweren zu müssen, dies wäre umgekehrt eine unbillige Einschränkung der Freiheit durch den Staat, dann kann ich darauf nur erwidern, daß es eine falsch verstandene Freiheit ist, wenn man meint, unter dem Namen und mit dem Dogma der Freiheit die Freiheit selbst unterdrücken zu können. So wie es im staatlichen, d. h. im politisch gesellschaftlichen Raum eine Ordnung durch das Grundgesetzt gibt, das das Zusammenleben der Menschen regelt und die Beziehungen gestaltet, so gilt ein Gleiches für die Wirtschaft. Hier sind die Verantwortungen klar geschieden. Der Unternehmer hat die Verantwortung für seinen Betrieb; dort kann er mit Fug und Recht fordern, daß sein Handeln von staatlicher Weisung oder Gängelung frei bleibt, daß er also echte unternehmerische Freiheit und Freizügigkeit genießt und üben darf. Ich bin der erste, der den Unternehmer in dieser Forderung unterstützt. Die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik aber hat allein der Staat zu tragen. Wir wissen, wohin es führt, wenn man diese beiden Funktionen miteinander vermengt.“ Und mit Bezug auf die Jahre 1952 bis 1954 (aaO. S. 65 f.): „… Es gelang hier der Dreiklang, die jedem Marktwirtschaftler moderner Prägung Idealbild sein sollte: Bei wachsender Produktion und Produktivität und in diesen Relationen gleichwohl ansteigenden Nominallöhnen kommt die Wohlstandsmehrung dank stabiler oder sogar sinkender Preise allen zugute. Man darf sogar füglich annehmen, dass die soziale Harmonie dieses glücklichen Dreiklangs weitgehend das für die Partei des Bundeswirtschaftsministers überwältigende Wahlergebnis vom 6. September 1953 bestimmte. In dieser Situation erklärte ich: »Unsere Wirtschaftspolitik dient dem Verbraucher; er allein ist der Maßstab und Richter allen wirtschaftlichen Tuns. Diese Politik der sozialen Marktwirtschaft hat vor der ganzen Welt den Beweis erbracht, dass ihre Grundsätze des freien Leistungswettbewerbs, der freien Konsumwahl wie überhaupt der freien Entfaltung der Persönlichkeit besserer ökonomische und soziale Erfolge gewährleisten, als jeder Art einer behördlichen Lenkungs- oder Zwangswirtschaft es vermag.«“
Unser Auftrag Das Karlsruher Institut für Wirtschaftsforschung ― KIWIFO ― hat es sich zur Aufgabe gemacht, tiefer und mit anderer Blickrichtung in Zusammenhänge einer Volkswirtschaft zu schauen, als dies üblicherweise geschieht.  Wenn bestimmte negative Erscheinungen in einer Volkswirtschaft wie z. B. Massenarbeitslosigkeit und Staatsverschuldung über Jahrzehnte hinweg trotz mehrerer parteipolitischer Regierungswechsel nicht wirklich beseitigt werden, dann besteht zumindest der Verdacht, dass die eigentlichen Ursachen von den maßgeblichen Entscheidungsträgern nicht wirklich erkannt sind. Hier sieht das KIWIFO sein Arbeitsgebiet.
Unser Auftrag Das Karlsruher Institut für Wirtschaftsforschung ― KIWIFO ― hat es sich zur Aufgabe gemacht, tiefer und mit anderer Blickrichtung in Zusammenhänge einer Volkswirtschaft zu schauen, als dies üblicherweise geschieht. Wenn bestimmte negative Erscheinungen in einer Volkswirtschaft wie z. B. Massenarbeitslosigkeit und Staatsverschuldung über Jahrzehnte hinweg trotz meh- rerer parteipolitischer Regierungswechsel nicht wirklich beseitigt werden, dann besteht zumindest der Verdacht, dass die eigentlichen Ursachen von den maßgeblichen Entscheidungsträgern nicht wirklich erkannt sind. Hier sieht das KIWIFO sein Arbeitsgebiet.

Ludwig Erhard und „Wohlstand für

Alle“

Orientierung findet das KIWIFO an der

These des „Vaters des Wirtschaftswunders”

Ludwig Erhard. Er schrieb 1957 zu Beginn

seines Buchs „Wohlstand für Alle“ (8. Aufl.

1964, S. 7):

„… So wollte ich jeden Zweifel besei- tigt wissen, daß ich die Verwirklichung einer Wirtschaftsverfassung anstrebe, die immer weitere und breitere Schichten unseres Vol- kes zu Wohlstand zu führen vermag. Am Ausgangspunkt stand da der Wunsch, über eine breitgeschichtete Massenkaufkraft die alte konservative soziale Struktur endgültig zu überwinden. Diese überkommene Hierarchie war auf der einen Seite durch eine dünne Ober- schicht, welche sich jeden Konsum leisten konnte, wie andererseits durch eine quanti- tativ sehr breite Unterschicht mit unzurei- chender Kaufkraft gekennzeichnet. Die Neugestaltung unserer Wirtschaftsordnung musste also die Voraussetzungen dafür schaffen, daß dieser einer fortschrittlichen Entwicklung entgegenstehende Zustand und damit zugleich auch endlich das Res- sentiment zwischen »arm« und »reich« überwunden werden konnten. Ich habe kei- nerlei Anlaß, weder die materielle noch die sittliche Grundlage meiner Bemühungen mittlerweile zu verleugnen. Sie bestimmt heute wie damals mein Denken und Han- deln.“ Das Ressentiment zwischen Arm und Reich zu über- winden ― die gegenteilige Entwicklung bestimmt bekanntlich die Gegenwart ― bestimmt auch das Den- ken und Handeln des Karlsruher Instituts für Wirt- schaftsforschung ― KIWIFO. Es fühlt sich also Ludwig Erhard in besonderer Weise verpflichtet. An anderer Stelle schrieb Erhard (aaO. S. 9): „Die Gefahr einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs droht sozusagen ständig und von den verschiedensten Seiten her. Es ist darum eine der wichtigsten Aufgaben des auf einer freiheitlichen Gesellschafts- ordnung beruhenden Staates, die Erhal- tung des freien Wettbewerbs sicherzustel- len. Es bedeutet wirklich keine Übertrei- bung, wenn ich behaupte, daß ein auf Verbot gegründetes Kartellgesetz als das unentbehrliche »wirtschaftliche Grundge- setz« zu gelten hat. Versagt der Staat auf diesem Felde, dann ist es auch bald um die »Soziale Marktwirtschaft« geschehen. Die- ses hier verkündete Prinzip zwingt dazu, keinem Staatsbürger die Macht einzuräu- men, die individuelle Freiheit unterdrücken oder sie namens einer falsch verstandenen Freiheit einschränken zu dürfen.“ (aaO. S. 136 f.): „Wir werden ― das ist meine feste Überzeugung ― nur so lange eine freie Unternehmungswirtschaft haben, als wir von Staats wegen über die Freiheit wachen. Wenn man im unternehmerischen Lager allenthalben geglaubt hat, sich darüber beschweren zu müssen, dies wäre umge- kehrt eine unbillige Einschränkung der Freiheit durch den Staat, dann kann ich darauf nur erwidern, daß es eine falsch ver- standene Freiheit ist, wenn man meint, unter dem Namen und mit dem Dogma der Freiheit die Freiheit selbst unterdrü- cken zu können. So wie es im staatlichen, d. h. im poli- tisch gesellschaftlichen Raum eine Ord- nung durch das Grundgesetzt gibt, das das Zusammenleben der Menschen regelt und die Beziehungen gestaltet, so gilt ein Glei- ches für die Wirtschaft. Hier sind die Verantwortungen klar geschieden. Der Unternehmer hat die Verantwortung für sei- nen Betrieb; dort kann er mit Fug und Recht fordern, daß sein Handeln von staatlicher Weisung oder Gängelung frei bleibt, daß er also echte unternehmerische Freiheit und Freizügigkeit genießt und üben darf. Ich bin der erste, der den Unternehmer in dieser Forderung unterstützt. Die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik aber hat allein der Staat zu tragen. Wir wissen, wohin es führt, wenn man diese beiden Funktionen mitein- ander vermengt.“ Und mit Bezug auf die Jahre 1952 bis 1954 (aaO. S. 65 f.): „… Es gelang hier der Dreiklang, die jedem Marktwirtschaftler moderner Prägung Idealbild sein sollte: Bei wachsender Pro- duktion und Produktivität und in diesen Relationen gleichwohl ansteigenden Nominallöhnen kommt die Wohlstands- mehrung dank stabiler oder sogar sinken- der Preise allen zugute. Man darf sogar füglich annehmen, dass die soziale Harmo- nie dieses glücklichen Dreiklangs weitge- hend das für die Partei des Bundeswirt- schaftsministers überwältigende Wahler- gebnis vom 6. September 1953 bestimmte. In dieser Situation erklärte ich: »Unsere Wirtschaftspolitik dient dem Ver- braucher; er allein ist der Maßstab und Richter allen wirtschaftlichen Tuns. Diese Politik der sozialen Marktwirtschaft hat vor der ganzen Welt den Beweis erbracht, dass ihre Grundsätze des freien Leistungswett- bewerbs, der freien Konsumwahl wie überhaupt der freien Entfaltung der Per- sönlichkeit besserer ökonomische und soziale Erfolge gewährleisten, als jeder Art einer behördlichen Lenkungs- oder Zwangswirtschaft es vermag.«“

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